24h Pflege – Förderung und Pflegegeld
Die Kosten einer 24-Stunden-Betreuung können durch das Pflegegeld und staatliche Förderungen deutlich gemindert werden. Seit 1. Juli 1993 gibt es in Österreich ein umfassendes System der Pflegevorsorge. Mit dem Bundespflegegeldgesetz (BPGG) wurde ein siebenstufiges, bedarfsorientiertes Pflegegeld eingeführt, auf das unabhängig von Einkommen und Vermögen sowie Ursache der Pflegebedürftigkeit ein Rechtsanspruch besteht.
Das Pflegegeld deckt einen Teil der pflegebedingten Mehraufwendungen durch eine Geldleistung ab. Dadurch soll die notwendige Pflege gesichert und ein möglichst selbstbestimmtes und bedürfnisorientiertes Leben ermöglicht werden. Insbesondere kann der Pflegebedürftige die Entscheidung über die Verwendung des Pflegegeldes und die Wahl der Betreuungsart selbst wählen. Gleichzeitig sollen durch das Pflegegeld familiäre und ambulante Pflege gefördert und stationäre Aufenthalte hintan gehalten werden.
Förderung der Personenbetreuung
Die 24-Stunden-Betreuung wird darüber hinaus vom Staat gefördert. Die 24h Pflege Förderung beträgt € 1.100,-/Monat bei der (unselbstständigen) Beschäftigung von zwei Betreuungskräften sowie € 550,- bei zwei selbstständigen Personenbetreuern. Für diese Förderung ist seit 01.01.2009 ein Nachweis über die Ausbildung der Personenbetreuer notwendig.
Die Webseite des Bundessozialamts bietet detaillierte Informationen zur Höhe des Pflegegeldes bzw. den Förderungsantrag.
Kontaktdaten
Frau Patrizia Jandl
Adresse: Sierningerstrasse 120
4400 Steyr
Tel: +43 7252 73873
Mobil: +43 650 65 12 280
patrizia.jandl*gmx.at
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