Rechtliche Grundlagen für Personenbetreuung

Rechtliche Grundlagen für PersonenbetreuungWill eine Person in Österreich selbständig als Personenbetreuer tätig sein, muss sie dafür das Gewerbe der Personenbetreuung anmelden. Für dieses Gewerbe selbst ist keine spezielle Ausbildung oder Prüfung notwendig, allerdings werden seit 01.01.2009 nur solche Betreuungsverhältnisse finanziell gefördert, bei denen der Personenbetreuer die diesem Skriptum zugrunde liegende Ausbildung nachweisen kann.

Allgemeine Voraussetzungen für die Gewerbeanmeldung

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Staatsangehörigkeit zu einem EU/EWR-Mitgliedsstaat/Schweiz oder Vorliegen einer Aufenthaltsberechtigung zur Ausübung des Gewerbes
  • Fehlen von Ausschlussgründen:
    • Vorstrafen (auch bedingte) wegen betrügerischer Krida, Schädigung fremder Gläubiger, Begünstigung eines Gläubigers oder grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen
    • Vorstrafen (auch bedingte) wegen einer sonstigen strafbaren Handlung mit einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von über drei Monaten oder einer Geldstrafe von über 180 Tagessätzen, Bestrafung wegen bestimmter Finanzvergehen
    • ein mangels Vermögen rechtskräftig abgewiesener Konkurs, solange dies in der Insolvenzdatei ersichtlich ist (= drei Jahre)

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Tel: +43 7252 73873
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patrizia.jandl*gmx.at

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